Freistellungsbescheinigung zum Download
Unsere durch das Finanzamt Bensheim ausgestellte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleitungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist bis zum 07.08.2026 gültig und steht hier für Sie zum download zur Verfügung: