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Freistellungsbescheinigung zum Download

Unsere durch das Finanzamt Bensheim ausgestellte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleitungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist bis zum 07.08.2026 gültig und steht hier für Sie zum Download zur Verfügung:

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